Liebe Kunden und Patienten,
ich heiße Sie in meiner podologischen Praxis herzlich willkommen.
Bitte beachten Sie, dass ich kein
Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen bin.
Das bedeutet, dass Sie ein ärztliches Rezept (Heilmittelverordnung) bei mir nicht einlösen können, wenn Sie gesetzlich versichert sind.
Sind Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt, können Sie meine Rechnung über meine Heilmittelerbringung bei Ihrem Versicherungsträger zur Kostenerstattung einreichen.
Tarifabhängig bieten auch private Zusatzversicherungen Kostenerstattungen an, hier empfehle ich Ihnen eine vorherige Absprache mit Ihrem Versicherungsträger.